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Aufruf: Solo-Selbständige & Freiberufler*innen fordern Nachbesserung im Soforthilfeprogramm "Neustart"

12.06.2020 Der geplante Kultur-Infrastrukturfonds im Konjunkturpaket der Bundesregierung ist ein notwendiger Schritt, um die Strukturen innerhalb des Kulturbereichs durch die Krise zu bringen. Was fehlt, ist die Berücksichtigung der Solo-Selbständigen, Freiberufler*innen und Künstler*innen: Eine echte Unterstützung von Kunst und Kultur muss in Kombination mit individuellen Hilfen für diese Personengruppe gewährleistet werden, damit Strukturförderung nicht ins Leere läuft.

Aus diesem Grund haben verschiedene Iniator*innen einen Aufruf verfasst, der Nachbesserung in den geplanten Hilfsmaßnahmen fordert. Der Aufruf ist auch im Sinne des Landesbüros.

Die Zeit drängt. In den nächsten Tagen wird darüber entschieden, wie die Förderung und die Hilfen im Einzelnen aussehen. Deswegen der Appell: Bitte unterschreibt den untenstehenden Aufruf und leitet ihn weiter.

Solo-Selbständige, Freiberufler*innen und Künstler*innen fordern Nachbesserung im Soforthilfeprogramm "Neustart"!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren Minister,
sehr geehrte Frau Staatsministerin im Kanzleramt,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Bundestages und der Landtage,

Die Bundesregierung hat wiederholt betont, wie wichtig die Kultur ist („demokratierelevant“). Erfreulicherweise hat die Politik erkannt, dass die Kunst- und Kulturszene von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders heftig betroffen ist und hat für die Unterstützung dieses Bereichs eine Milliarde Euro bereitgestellt. Dieser geplante Kultur-Infrastrukturfonds ist ein dringend notwendiger Schritt, um die Strukturen innerhalb des Kulturbereichs abzusichern und sie durch die Krise zu bringen.

Allerdings muss eine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende gewährleistet werden, damit die Strukturförderung nicht ins Leere läuft.

Übereinstimmende Berichte aller einschlägigen Berufs- und Branchenverbände sind eindeutig: Die bestehenden Hilfsprogramme kommen oft nicht so oder dort an, wie und wo sie benötigt werden. Unter den KünstlerInnen und Akteuren der Kulturbranche herrscht große Verunsicherung. Sie unterliegen einem Arbeitsverbot, unverschuldet und zum Schutz der Gesamtbevölkerung, solange öffentliche Veranstaltungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind. Diese Einnahmeausfälle müssen ausgeglichen werden. Unter geltenden Hygienevorschriften ist wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich und die Probleme der Branche werden noch lange anhalten. Sie werfen bereits bis weit ins Jahr 2021 ihre Schatten voraus.

Es reicht nicht, weiterhin für die Lebenshaltungskosten auf den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (ALG II) hinzuweisen, deren Vereinfachung nicht ausreicht oder durch die Jobcenter nur eingeschränkt umgesetzt wird. Die Grundsicherung ist nur bedingt eine Lösung für Kulturschaffende in der Coronakrise. Die Überprüfung der Bedarfsgemeinschaft, Vermögensprüfung ab 60.000,00 Euro sowie minimale Zuverdienstgrenzen machen eine Lebenshaltung auf dieser Basis fast unmöglich. Nachbesserungen sind dringend notwendig.

Wir schließen uns der Forderung des Bundesrates an: "(...) für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten" (...), so wie es im Beschluss vom 05.06.2020 zur "Sicherung von Selbstständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig gestalten" festgehalten wurde.

Diese Entschließung ist ein deutliches Signal der Länder an die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des geplanten Konjunkturpakets angemessen auf die Arbeits- und Lebensrealität der Solo-Selbständigen, Freischaffenden, Künstler*innen und Kunstschaffenden in Deutschland einzugehen. Wir verstehen darunter 1.180,00 € pro Monat als Lebenshaltungskosten für den Zeitraum der Pandemie und ihrer Folgen.

Die Betriebsausgaben beim Soforthilfeprogramm des Bundes bereiten vielen Antragsteller*innen Kopfzerbrechen. Wir fordern eine bundesweit klare Regelung, welche Betriebsausgaben von der Soforthilfe abgerechnet werden dürfen. Auch eine Verlängerung der Soforthilfe ist notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren: Bitte handeln Sie jetzt!

Initiator*innen: Rainer Bode, Kulturberater Münster; Matthias Hornschuh, Komponist Köln; Ina Stock, Musikerin Köln; Gerrit Wustmann, Journalist Köln Noam Zur, Dirigent Mülheim an der Ruhr

> Zur Unterzeichnung des Aufrufs