Anrufen E-Mail schreiben
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann

Bundesregierung: NEUSTART-Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

04.05.2020. Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen, stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel zur Vermeidung von Infektionsrisiken zur Verfügung.

Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro beispielsweise für den Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie zur Einführung bzw. Anpassung digitaler Vermittlungsformate. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden.

Es gilt das sogenannte Windhundverfahren, d. h. eine Vergabe erfolgt nur nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen, nicht jedoch nach anderen Kriterien.

> Mehr Informationen zur Antragstellung beim Bundesverband Soziokultur